Terminkalender

<<  Mai 2012  >>
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So 
   1  2  3  4  5  6
  7  8  910111213
141516171819
212223242527
28293031   

Anmeldung



Letzter Gästebucheintrag

Raik
Man, man, man, das Jahr hat gerade erst angefangen, und doch war ich schon bei einer Kampfrichterweiterbildung, einem Wettkampf als Kampfrichter und bin gerade zum zweiten mal auf dem weg zum Training...
Mittwoch, 11. Januar 2012

Seiteninformationen

registrierte Benutzer : 29
Beiträge : 71
Seitenaufrufe : 24490


Beitragsordnung

Geschrieben von: Maik Donnerstag, den 15. September 2011 um 22:41 Uhr

» Beitragsordnung

DruckenE-Mail

 

  Beitragsordnung & Gebührenordnung

 
Beitragsordnung des Judo – Club ’03 Berlin e.V. (gemäß § 9 der Vereinssatzung).
 
1.  Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 6 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
 
2.  Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beträge treten am 01.04.2011 in Kraft.
 
3. Monatsbeiträge:
Beitragsform

Mitgliedsform

Monatsbeiträge
01  Normalbeitrag 15,00 €
02  2. Familienmitglied 12,00 €
03  3. Familienmitglied 10,00 €
04  Zusatzbeitrag Wettkampf 5,00 €
05  Ruhende Mitgliedschaft 5,00 €
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt  EUR 24,-
 
4.  Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
 
5.  Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt quartalsweise durch Abbuchungsverfahren bzw. durch Überweisung jeweils zum 15.01/15.04/15.07/15.10 jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
 
6. Anfallende Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,- pro Mahnung erhoben.

Beitragskonto:
Konto-Inhaber: Judo-Club ’03 Berlin e.V.
Bank: Berliner Volksbank
BLZ: 100 900 00
Konto Nr.: 7152002003
 
7.  Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 der Satzung möglich.
 
8. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

Donnerstag, den 15. September 2011 um 23:13 Uhr