Beitragsordnung
Geschrieben von: Maik
Donnerstag, den 15. September 2011 um 22:41 Uhr
» Beitragsordnung
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Beitragsordnung & Gebührenordnung |
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| Beitragsordnung des Judo – Club ’03 Berlin e.V. (gemäß § 9 der Vereinssatzung). | ||||||||||||||||||
| 1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 6 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. | ||||||||||||||||||
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2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten am 01.04.2011 in Kraft. |
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| 3. Monatsbeiträge: | ||||||||||||||||||
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Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt EUR 24,- |
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| 4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen. | ||||||||||||||||||
| 5. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt quartalsweise durch Abbuchungsverfahren bzw. durch Überweisung jeweils zum 15.01/15.04/15.07/15.10 jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. | ||||||||||||||||||
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6. Anfallende Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,- pro Mahnung erhoben. Beitragskonto: |
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| 7. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 der Satzung möglich. | ||||||||||||||||||
| 8. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. |
Donnerstag, den 15. September 2011 um 23:13 Uhr



